[ Handelsgesetzbuch ]
Dies stellt erstmal klar, dass Derjenige, der Steuern zu bezahlen hat, auch für die Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht verantwortlich ist. Außerdem verweist dieser Paragraph auf andere Gesetze, z.B. die §§ 238ff HGB.
Das Handelgesetzbuch bildet also den Rahmen der Aufzeichnungs- und Buchführungspflicht. Die neuen GoBD (Grundsätze der ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) präzisieren die Festlegungen des Handelsgesetzbuches und tragen der Entwicklung von Standards für elektronische Dokumente und Buchhaltungssysteme und deren Aufbewahrung/Archivierung Rechnung.
P.S.: Wir machen darauf aufmerksam, dass wir hier keine Rechtsberatung oder steuerliche Beratung anbieten. Wir legen nur grundsätzliche gesetzliche Fakten dar. Für weitere Informationen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater.