[ Abgabenordnung ]
Die GoBD bezieht sich in der Randziffer 3 auch auf die Abgabenordnung, speziell z.B. auf den § 140 AO. Dieser sagt aus:
In der Randziffer 118 macht die GoBD auf die Abgabenordnung, speziell auf den § 147 AO, der vorallem auf die aufbewahrungspflichtigen Unterlagen sowie die Aufbewahrungsfristen abstellt.
P.S.: Wir machen darauf aufmerksam, dass wir hier keine Rechtsberatung oder steuerliche Beratung anbieten. Wir legen nur grundsätzliche gesetzliche Fakten dar. Für weitere Informationen fragen Sie Ihren Rechtsanwalt oder Ihren Steuerberater.